Prüfungsreglement
Inhaltsverzeichnis
1.1 Geltungsbereich und Regelwerk 4
1.2 Zweck, Organe und Statuten 4
3 Ausschreibung, Anmeldung und Zulassung 6
3.5 Rücktritt nach erfolgter Anmeldung 7
4.1 Prüfungsort und Prüfungszeit 8
4.2 Durchführung der Prüfung 8
4.3 Antrag auf spezielle Durchführung 9
4.4 Nichterscheinen zur Prüfung 9
4.5 Rücktritt während der Prüfung 9
4.6 Ausschluss von der Prüfung 9
4.7 Aberkennung der Prüfungsresultate 10
5.3 Notenskala / Fehlerpunkte Index 11
6.2 Einreichen von Rekursen 12
7.1 Bedingungen zur Wiederholung von Prüfungen 13
8 Rahmenbedingungen zu den Prüfungen 14
8.2 Registratur und Aufbewahrung 14
9 Erläuterungen zu den Prüfungen 15
10.1.1 Erfolgsfaktoren Theorieprüfung Deichselstapler 17
10.1.2 Erfolgsfaktoren Praxisprüfung Deichselstapler 17
11 Prüfung Gegengewichtsstapler 18
11.1.1 Erfolgsfaktoren Theorieprüfung Gegengewichtsstapler 18
11.1.2 Erfolgsfaktoren Praxisprüfung Gegengewichststapler 18
12.1.1 Erfolgsfaktoren Theorieprüfung Seitenstapler 19
12.1.2 Erfolgsfaktoren Praxisprüfung Seitenstapler 19
13.1.1 Erfolgsfaktoren Theorieprüfung Teleskopstapler 20
13.1.2 Erfolgsfaktoren Praxisprüfung Teleskopstapler 20
14 Prüfung Schubmaststapler 21
14.1.1 Erfolgsfaktoren Theorieprüfung Schubmaststapler 21
14.1.2 Erfolgsfaktoren Praxisprüfung Schubmaststapler 21
15.1.1 Erfolgsfaktoren Theorieprüfung für Industriekrane 22
15.1.2 Erfolgsfaktoren Praxisprüfung Industriekrane 22
1 Allgemeine Bestimmungen
1.1 Geltungsbereich und Regelwerk
Das Regelwerk der AKS AG setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:
- Prüfungsreglement
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Vorgaben der Durchfühungsorgane wie SUVA und EKAS
Im Prüfungsreglement sind die grundlegenden Bestimmungen für alle Prüfungen der AKS AG festgehalten.
1.2 Zweck, Organe und Statuten
Die AKS Academy & Services AG führt Prüfungen zum Erwerb schweizerischer Zertifikate im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz durch.
Wichtigste Labels und Zertifizierungstellen dieser Zertifikate:
- Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA)
- Eidgenössische Koordinationsstelle für Arbeitssicherheit (EKAS)
- Vereinigung der Strassenverkehrsämter (ASA, CZV)
- Swiss education standard association (sesa)
Die Organe der AKS AG sind die Generalversammlung und der Verwaltungsrat. Ihre Pflichten und Aufgaben sind in den Statuten geregelt.
1.3 Zertifikate
Die Diplome dürfen als “Longlife”-Ausweise betrachtet werden. Einmal ausgestellte Zertifikate und Ausweise bleiben nach aktuellem Verordnungsstand unbegrenzt gültig. Dies kann sich durch eine Verordnungsrevision der EKAS jedoch in Zukunft ändern.
Mit dem Erreichen des Zertifikates hat die Kandidatin/der Kandidat den Nachweis erbracht, dass sie/er über die in den jeweiligen Ausschreibungen und Lernzielen aufgezeigten Kenntnisse verfügt. Ein AKS Zertifikat wird durch das erfolgreiche Bestehen der definierten Prüfungen erworben.
2 Organisation
2.1 Prüfungskommission
Alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Prüfungserstellung und der Prüfungsbewertung werden der Prüfungskommission übertragen. Die Prüfungsdurchführung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Kursleitung. Die Prüfungskommission ist verantwortlich für das fachliche Niveau der Prüfungen, für die Benotung der Prüfungsarbeiten und die Vergabe der Zertifikate bei erfüllten Kriterien.
Die Geschäftsleitung der AKS AG überwacht die Aktivitäten der Prüfungskommission.
Die Geschäftsleitung ist Kontakt- und Anlaufstelle für Absolventen. Organisation und Administration der Prüfungen wird von der AKS Administration wahrgenommen.
2.2 Rekurskommission
Die Beurteilungen von Rekursen werden einer Rekurskommission übertragen. Die Rekurskommission übernimmt die folgenden Aufgaben:
- Beurteilungen der Rekurse von Prüfungsabsolventen gegen Prüfungsentscheide der Prüfungskommission.
Die Rekurskommission wird aus einem Vertreter der Geschäftsleitung, einem Kursleiter und einem weiteren Mitglied, das nicht einer Prüfungskommission angehören darf, gebildet.
Die Rekurskommission entscheidet abschliessend über einen Rekurs. Ein Weiterzug an ordentliche Gerichte ist ausgeschlossen.
2.3 Ausbildungsinstitut
Die AKS AG führt Lehrgänge selbständig durch und schliesst diese mit den geforderten Prüfungen ab. Die Verantwortung für die Ausbildung liegt ausschliesslich beim Ausbildungsinstitut und dessen Geschäftsleitung.
3 Ausschreibung, Anmeldung und Zulassung
3.1 Anmeldung / Prüftermine
Für die Teilnahme an einer Lernveranstaltung, inklusive Prüfung, haben sich die Absolventen oder deren Arbeitgeber über die AKS Website anzumelden. Mit der Anmeldung anerkennen die Teilnehmer die allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Prüfungsreglement der AKS AG. Die Anmeldung ist verbindlich, ein Rücktritt kann nur unter den in Punkt 3.5 genannten Bedingungen und mit entsprechendem finanziellen Aufwand erfolgen.
Die AKS AG hat ein Angebot von fixen Kurs-/Prüfungsterminen, welche im Voraus geplant, jedoch nicht umfänglich auf der Homepage publiziert wird. Ein Kurs-/Prüftermin gilt erst als definitiv, wenn die AKS Administration diesen schriftlich bestätigt hat.
3.2 Kurs-/Prüfungsgebühren
Die Kurs- und Prüfungsgebühren, sowie alle anderen Gebühren (Bearbeitungsgebühren und allfällige Anmeldegebühren usw.) sind in den AKS Kurskosten integriert und auf den Kursausschreibungen ersichtlich. Zusätzliche Kosten verursachen folgende Punkte, die mit dem Kursgeld nicht abgedeckt werden:
- Besprechungen und Beratungen vor Ort beim Kunden (Anfahrtsspesen abhängig von der Distanz)
- Kursleiter Anfahrtsspesen bei Lehrgängen vor Ort beim Kunden (Kosten abhängig von der Distanz)
- ASA / CZV Bescheinigungen à je CHF 25.00 pro Absolvent
- Zusätzliche Übungsstunden mit Geräten à je CHF 85.00 pro Stunde
- Nachprüfungen die nicht am selben Tag erfolgen à je CHF 85.00 pro Prüfung
- Lehrmittel in zusätzlichen Sprachen (Deutsch, Italienisch, Französisch) à je 40.00 CHF pro zusätzliches Lehrmittel.
- Rekurs Gebühren CHF 100.00 (einmalig).
3.3 Zulassung zur Prüfung
Grundsätzlich ist jedermann zum Ablegen von AKS Kursen und Prüfungen berechtigt, sofern die in den Ausschreibungen spezifizierten Anforderungen erfüllt sind.
3.4 Zahlungsbedingungen
Die Kurskosten sind vor Kursbeginn zu begleichen. Wurden die Kursgebühren nicht vor der Prüfung einbezahlt, wird die Kandidatin/der Kandidat trotzdem zur Prüfung zugelassen. Die Zertifikate, Ausweise und anderweitige Kursbestätigungen werden jedoch bis zur vollendeten Bezahlung zurückbehalten.
3.5 Rücktritt nach erfolgter Anmeldung
Absolventen oder deren Arbeitgeber können ihre Anmeldung bis 30 Tage vor der Prüfung schriftlich und kostenlos zurückziehen.
Ein Rücktritt nach Ablauf dieser Frist ist nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes möglich.
Als triftige Rücktrittsgründe gelten:
- bescheinigter unvorhergesehener Wehrdienst / Arbeitseinsatz
- Krankheit oder Unfall mit Arztzeugnis
- schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Todesfall in der Familie (nur mit ärztlicher oder amtlicher Bescheinigung)
Für Kandidaten, die aus triftigen Gründen von der Prüfung zurücktreten, wird in der Regel der Prüfungstermin verschoben oder unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von CHF 60.00 die bezahlte Prüfungsgebühr zurückerstattet.
Erfolgt die Abmeldung später als 30 Tage vor der Prüfung und können keine triftigen Gründe geltend gemacht werden, tritt folgende Regel in Kraft:
- Abmeldung zwischen dem 30. bis 15. Tag vor Kursbeginn: 50% der Kurskosten werden zurückerstattet oder sind zur Zahlung fällig.
- Abmeldung zwischen dem 14. bis 0 Tage vor Kursbeginn: ist die ganze Kursgebühr zur Zahlung fällig.
4 Prüfungsabwicklung
4.1 Prüfungsort und Prüfungszeit
AKS Prüfungen werden an zertifizierten Prüfungsplätzen im Schulungszentrum Aadorf, auf Prüfungsplätzen der Partner der AKS oder, wenn die Kriterien an die Infrastruktur des Auftraggebers erfüllt sind, vor Ort durchgeführt. Die Bedingungen und Anforderungen für die Durchführung von Lehrgängen sind im Merkblatt für externe Kurse beschrieben.
Prüfungsort und Prüfungszeitpunkt werden dem Kandidaten zusammen mit der Rechnung oder mittels separater Einladung mitgeteilt.
4.2 Durchführung der Prüfung
Am Prüfungsort trägt der Kursleiter die Verantwortung. Er ist zuständig für die ordnungsgemässe Durchführung der Prüfung und Einhaltung der Vorschriften und Weisungen. Er entscheidet in Absprache mit der AKS über Massnahmen bei technischen Problemen.
Die Durchführung, der Aufbau und der Ablauf einer Prüfung sind in den jeweiligen Unterrichtsplänen zu den Lehrgängen definiert. Ab Punkt 9.0 gehen wir grob darauf ein.
Bei der Durchführung gilt für die Kandidaten folgendes:
- Spätestens 15 Minuten vor Beginn der Prüfung haben sich die Kandidaten am Prüfungsort zu melden. Sie haben sich mit einem amtlichen Dokument auszuweisen. Zu spätes Erscheinen ergibt keinerlei Anspruch auf Zeitgutschriften.
- Probleme aller Art während der Prüfung sind sofort dem Prüfungsverantwortlichen zu melden. Dieser protokolliert die Vorfälle und die getroffenen Massnahmen. Die Prüfungskommission entscheidet über allfällige Massnahmen.
- Alle Handys, Organizer und andere persönliche elektronische Hilfsmittel müssen während der gesamten Dauer der Prüfung ausgeschaltet sein.
- Während der Prüfung und in den Pausen gilt ein Sprechverbot über die Prüfung und Prüfungsinhalte mit anderen Kandidaten.
- Die Prüfungsräumlichkeiten dürfen während den Prüfungen nur mit ausdrücklicher Bewilligung der Prüfungsverantwortlichen verlassen werden. Die Kandidaten halten sich an die Vorschriften bezüglich Hilfsmittel, die in den jeweiligen Unterrichtsplänen geregelt sind.
4.3 Antrag auf spezielle Durchführung
Wenn es offensichtlich ist, dass eine Kandidatin/ein Kandidat aus medizinischen resp. körperlichen Gründen eine besonderen Prüfungsumgebung oder -regelung benötigt, so ist der AKS-Geschäftsleitung, neben der Onlineanmeldung, ein schriftlicher Antrag einzureichen. Einer detaillierten Begründung sind auch allfällige ärztliche Zeugnisse beizulegen. Die Machbarkeit muss von der AKS Geschäftsleitung schriftlich genehmigt werden.
4.4 Nichterscheinen zur Prüfung
Bei Nichterscheinen zur Prüfung ohne Nennung eines triftigen Grundes (vgl. Punkt 3.5) werden keine Prüfungsgebühren zurückerstattet. Bei einer erneuten Anmeldung zur Prüfung ist die volle Prüfungsgebühr zu entrichten.
4.5 Rücktritt während der Prüfung
Tritt eine offensichtliche Erkrankung des Kandidaten während der Prüfung ein (Meldung durch Kursleiter in seinem Rapport und nachträgliche Einreichung eines Arztzeugnisses), kann die Prüfung am nächsten ordentlichen Prüfungstermin wiederholt werden. Dabei wird in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von mindestens CHF 60.00 zur Zahlung fällig.
Verlässt eine Kandidatin ein Kandidat die Prüfung ohne triftigen Grund, wird die Prüfungsnote, aufgrund der bis zum Zeitpunkt des Verlassens der Prüfung erbrachten Leistung, ermittelt.
4.6 Ausschluss von der Prüfung
Wer unerlaubte Hilfsmittel verwendet, grob gegen die Prüfungsdisziplin verstösst, den Anweisungen des Prüfungsverantwortlichen nicht Folge leistet oder das Prü-fungspersonal zu täuschen versucht, wird vom Prüfungsverantwortlichen von der laufenden Prüfung ausgeschlossen.
Bei einem Ausschluss gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die Prüfungsgebühren werden nicht zurückerstattet.
Über weitere Folgen des Ausschlusses entscheidet die Prüfungskommission, aufgrund des Berichts des Prüfungsverantwortlichen.
Die/der ausgeschlossene Kandidatin/Kandidat kann gegen diesen Beschluss innerhalb von 10 Tagen nach der Bekanntgabe des Ausschlusses, eine schriftliche Beschwerde bei der Rekurskommission einreichen.
4.7 Aberkennung der Prüfungsresultate
Stellt die zuständige Prüfungskommission im Rahmen der Auswertung und Benotung der Prüfungsarbeiten aufgrund von eindeutigen Hinweisen, Aussagen und Unterlagen (z.B. Spickanalysen etc.) fest, dass
- unerlaubte Hilfsmittel eingesetzt wurden,
- aktuelle Prüfungsunterlagen dem Kandidaten vorzeitig bekannt waren oder
- das Prüfungspersonal während der Prüfung getäuscht wurde,
so trifft sie, entsprechend der Schwere des Vorfalls, geeignete Entscheide.
Die Prüfungskommission kann die Prüfungsresultate annullieren. Dies kann bezogen auf einzelne Kandidaten oder die Gesamtheit aller Kandidaten eines Lehrgangs erfolgen. Die Kandidaten werden unter Angabe der Gründe, schriftlich über den Entscheid orientiert. Die Prüfungsgebühren werden nicht zurückerstattet.
5 Prüfungsbeurteilung
5.1 Prüfungsentscheid
Aufgrund der ermittelten Resultate und der vorgegebenen Erfüllungskriterien, setzt die Prüfungskommission die Noten/Bewertungen fest.
5.2 Publikation
Die Prüfungsergebnisse werden schriftlich zugestellt. Bei erfolgreichem Bestehen der nötigen Module werden, sofern die vollständige Bezahlung erfolgte, alle erlangten Zertifikate mitgeliefert.
5.3 Notenskala / Fehlerpunkte Index
Die Notenskala, sprich der Fehlerpunkte Index hängt vom jeweiligen Lehrgang ab. Ab dem Punkt 10.0 werden alle Lehrgänge inkl. Fehlerpunkte Index aufgelistet.
6 Einsichtnahme, Rekurse
6.1 Einsichtnahme
Kandidaten, die eine Prüfung nicht bestanden haben, wird das Recht auf Einsichtnahme in ihre Prüfungsresultate auf der Geschäftsstelle der AKS gewährt. Den Termin für die Einsichtnahme legt die AKS fest. Dieses Einsichtsrecht ist in der Regel auf eine halbe Stunde pro Prüfung beschränkt.
6.2 Einreichen von Rekursen
Die Kandidaten können gegen den Entscheid der Prüfungskommission innerhalb von 10 Tagen nach der Einsichtnahme und gegen Hinterlegung einer Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 einen begründeten schriftlichen Rekurs einlegen. Allgemein gehaltene Rekurse sind nicht zulässig und werden ohne Angabe von Gründen zurückgewiesen.
Wird der Rekurs gutgeheissen, wird die Bearbeitungsgebühr zurückerstattet.
7 Wiederholen der Prüfung
7.1 Bedingungen zur Wiederholung von Prüfungen
Je nach Anzahl Fehlerpunkten kann eine Prüfung am gleichen Tag einmalig wiederholt werden. Es wird das beste Resultat berücksichtigt. Wird die Nachprüfung auch nicht bestanden, entscheidet die Prüfungskommission welche weitere Alternativen angeboten werden können.
Beim Wiederholen von Prüfungen gelten die im Zeitpunkt der Neuanmeldung gültigen Regelwerke.
8 Rahmenbedingungen zu den Prüfungen
8.1 Prüfungssprache
Die Prüfungen finden grundsätzlich in Deutsch, Italienisch oder Französisch statt. Die Geschäftsleitung entscheidet bei Anfrage über allfällige Übersetzungen in eine der Amtssprachen oder anderweitige Sprachen und bestimmt über die damit verbundenen Bedingungen.
8.2 Registratur und Aufbewahrung
Prüfungsaufgaben, Lösungsschlüssel, Prüfungsarbeiten, Notenunterlagen und Korrekturblätter sind Bestandteil der Prüfungsunterlagen.
Die Prüfungsarbeiten und alle damit verbundenen Unterlagen in elektronischer, wie auch in gedruckter und/oder in (Hand)schriftlicher Form gehen ins Eigentum der AKS AG über. Sie kann diese Unterlagen anonymisiert für eigene interne Zwecke (Schulungs- und Prüfungsunterlagen etc.) verwenden.
Folgende Unterlagen werden von der AKS AG pro Prüfung, während mindestens zehn Jahren aufbewahrt:
- Teilnehmerverzeichnis
- individuelle Prüfungsresultate der Kandidaten
- je ein Exemplar der Prüfungsaufgaben und des Lösungsschlüssels
- je ein Exemplar des gültigen Prüfungsreglements AKS
- Alle übrigen Kursunterlagen und Prüfungsarbeiten können sechs Monate nach der Prüfung vernichtet werden, sofern sie nicht Gegenstand von hängigen Rekursen sind.
8.3 Datenschutzerklärung
Alle Personen, die Zugang zu Prüfungsresultaten und Prüfungsarbeiten haben, sind zum Stillschweigen verpflichtet. Die Vertraulichkeit wird damit gewährleistet.
Alle Prüfungsunterlagen bleiben bei der AKS AG unter Verschluss und werden keinem Dritten zugänglich gemacht. Erstellte Fotos und Kursunterlagen dürfen für Schulungszwecke von der AKS AG anonymisiert verwendet werden.
Ist ein Rekurs eingereicht, werden die Prüfungsresultate und Prüfungsarbeiten der zuständigen Rekurskommission ausschliesslich für die Bearbeitung des Rekurses zugänglich gemacht. Sechs Monate nach Erledigung der Rekurse können die Rekursakten vernichtet werden.
Die AKS erteilt den Prüfungsabsolventen Auskunft über die bei der AKS vorhandenen Prüfungsunterlagen, indem sie ihnen bezüglich ihrer Prüfungsarbeiten ausschliesslich persönlich und nur innerhalb des Lehrganges Einsicht gewährt (vgl. Art. 25). Die Aushändigung von Kopien oder die Erteilung von schriftlichen Auskünften ist ausgeschlossen.
9 Erläuterungen zu den Prüfungen
9.1 Theoretische Prüfung
Die theoretische Prüfung wird vorwiegend elektronisch mittels einem durch die AKS AG zur Verfügung gestellten Tablet, in Ausnahmefällen auch schriftlich, im Single-Choice Modus abgenommen.
Die Prüfungsfragen stellen sich aus den Theorie-Lektionen, sowie aus den abgegebenen und bearbeiteten Unterlagen zusammen.
Anzahl Fragen und Fehlerquoten hängen vom jeweiligen Lehrgang ab (ab Punkt 10 ffg. Ersichtlich).
Fragebogen schriftlich Antwortbogen schrftlich Tablet
9.2 Praktische Prüfung
Die Praktische Prüfung wird mit einer Begehung und Erklärung des Prüfungsparcours begonnen. Es sind je nach Lehrgang jeweils mehrere Fahrten gemäss Prüfungsparcour-Plan zu absolvieren. Die Bewertung erfolgt nach dem Formular der Praktischen Fahrprüfung. Anzahl Fehlerpunkte hängen vom jeweiligen Lehrgang ab (ab Punkt 10 ffg. Ersichtlich).
9.3 Mündliche Prüfung
Je nach Lehrgang sind auch mündliche Prüfungen vorgesehen. Z.B. sollen Fahrzeugkenntnisse, Benennung der Fahrzeugteile, Steuerelemente, Instrumente, Sicherheitseinrichtungen und deren Funktion erklärt werden. Die Bewertungsskala ist auf dem Prüfungsformular ersichtlich.
10 Prüfung Deichselstapler
10.1 Abschlussprüfungen
Die Abschlussprüfungen finden am Nachmittag des Ausbildungstages statt und werden in einen theoretischen und einen praktischen Bereich aufgeteilt. Die Prüfungen sind nach den SGL-Richtlinien aufgebaut.
Theoretische Prüfung (elektronisch oder schriftlich/Single Choice)
Die Prüfungsfragen stellen sich aus den Theorie-Lektionen, sowie aus den abgegebenen und bearbeiteten Unterlagen zusammen.
Praktische Prüfung
Die Praxisprüfung basiert auf den Fahrübungen im praktischen Schulungsunterricht.
10.1.1 Erfolgsfaktoren Theorieprüfung Deichselstapler
- Dauer 30 Min.
- Anzahl Fragen 20
- Maximale Fehler 2
- Wiederholung 1 x möglich (wenn nicht mehr als 50% Fehlerquote)
Die beiden Prüfungsserien A und B, sowie deren Lösungsblätter sind in der Ordnerstruktur Deichselstapler ersichtlich. Sollte die Prüfung auch bei der zweiten Durchführung nicht erfolgreich abgeschlossen werden, wird mit der Kursleitung ein Termin für die Nachprüfung festgelegt, die Kosten dafür betragen CHF 40.00.
10.1.2 Erfolgsfaktoren Praxisprüfung Deichselstapler
Lernziel
Die Prüfung soll Aufschluss darüber geben, ob der angehende Fahrer einen Stapler fehlerfrei bedienen und damit auch bei engen Platzverhältnissen mit Last und unter einem gewissen Zeitdruck sicher, beherrscht und flüssig vorwärts- und rückwärts fahren und richtig stapeln kann.
Fahrzeugkenntnis
Benennung der Fahrzeugteile, Steuerelemente und Instrumente.
Durchführung
Begehung und Erklärung des Prüfungsparcours. Es sind jeweils zwei Vor- und Rückwärtsfahrten gemäss Plan im Prüfungsparcour zu absolvieren. Die Bewertung erfolgt nach dem Formular der Praktischen Fahrprüfung.
Zielsetzung:
- Dauer 10 Min.
- Maximale Fehler 10 Fehlerpunkte
- Wiederholung 1 x möglich (wenn nicht mehr 15 Fehlerpunkte)
Sollte die Prüfung auch bei der zweiten Durchführung nicht erfolgreich abgeschlossen werden, wird mit der Kursleitung ein Termin für die Nachprüfung festgelegt, die Kosten dafür betragen CHF 40.00.
11 Prüfung Gegengewichtsstapler
11.1 Abschlussprüfungen
Die Abschlussprüfungen finden am Nachmittag des Ausbildungstages statt und werden in einen theoretischen und einen praktischen Bereich aufgeteilt. Die Prüfungen sind nach den SGL-Richtlinien aufgebaut.
Theoretische Prüfung (elektronisch oder schriftlich/Single Choice)
Die Prüfungsfragen stellen sich aus den Theorie-Lektionen, sowie aus den abgegebenen und bearbeiteten Unterlagen zusammen.
Praktische Prüfung
Die Praxisprüfung basiert auf den Fahrübungen im praktischen Schulungsunterricht.
11.1.1 Erfolgsfaktoren Theorieprüfung Gegengewichtsstapler
- Dauer 20 Min.
- Anzahl Fragen 20
- Maximale Fehler 2
- Wiederholung 1 x möglich (wenn nicht mehr als 50% Fehlerquote)
Die drei Prüfungsserien A und B, sowie deren Lösungsblätter sind in der Ordnerstruktur Gegengewichststapler ersichtlich. Sollte die Prüfung auch bei der zweiten Durchführung nicht erfolgreich abgeschlossen werden, wird mit der Kursleitung ein Termin für die Nachprüfung festgelegt, die Kosten dafür betragen CHF 85.00.
11.1.2 Erfolgsfaktoren Praxisprüfung Gegengewichststapler
Lernziel
Die Prüfung soll Aufschluss darüber geben, ob der angehende Fahrer einen Stapler fehlerfrei bedienen und damit auch bei engen Platzverhältnissen mit Last und unter einem gewissen Zeitdruck sicher, beherrscht und flüssig vorwärts- und rückwärts fahren und richtig stapeln kann.
Fahrzeugkenntnis
Benennung der Fahrzeugteile, Steuerelemente und Instrumente.
Durchführung
Begehung und Erklärung des Prüfungsparcours. Es sind jeweils zwei Vor- und Rückwärtsfahrten gemäss Plan Prüfungsparcour zu absolvieren. Die Bewertung erfolgt nach dem Formular der Praktischen Fahrprüfung.
Zielsetzung:
- Dauer 17 Min.
- Maximale Fehler 10 Fehlerpunkte
- Wiederholung 1 x möglich (wenn nicht mehr 15 Fehlerpunkte)
Sollte die Prüfung auch bei der zweiten Durchführung nicht erfolgreich abgeschlossen werden, wird mit der Kursleitung ein Termin für die Nachprüfung festgelegt, die Kosten dafür betragen CHF 85.00.
12 Prüfung Seitenstapler
12.1 Abschlussprüfungen
Die Abschlussprüfungen finden am Nachmittag des Ausbildungstages statt und werden in einen theoretischen und einen praktischen Bereich aufgeteilt. Die Prüfungen sind nach den SGL-Richtlinien aufgebaut.
Theoretische Prüfung (elektronisch oder schriftlich/Single Choice)
Die Prüfungsfragen stellen sich aus den Theorie-Lektionen, sowie aus den abgegebenen und bearbeiteten Unterlagen zusammen.
Praktische Prüfung
Die Praxisprüfung basiert auf den Fahrübungen im praktischen Schulungsunterricht.
12.1.1 Erfolgsfaktoren Theorieprüfung Seitenstapler
- Dauer 20 Min.
- Anzahl Fragen 20
- Maximale Fehler 2
- Wiederholung 1 x möglich (wenn nicht mehr als 50% Fehlerquote)
Die drei Prüfungsserien A und B, sowie deren Lösungsblätter sind in der Ordnerstruktur Seitenstapler ersichtlich. Sollte die Prüfung auch bei der zweiten Durchführung nicht erfolgreich abgeschlossen werden, wird mit der Kursleitung ein Termin für die Nachprüfung festgelegt, die Kosten dafür betragen CHF 85.00.
12.1.2 Erfolgsfaktoren Praxisprüfung Seitenstapler
Lernziel
Die Prüfung soll Aufschluss geben, ob der angehende Fahrer einen Stapler fehlerfrei bedienen und damit auch bei engen Platzverhältnissen mit Last und unter einem gewissen Zeitdruck sicher, beherrscht und flüssig vorwärts- und rückwärts fahren und richtig stapeln kann.
Fahrzeugkenntnis
Benennung der Fahrzeugteile, Steuerelemente und Instrumente.
Durchführung
Begehung und Erklärung des Prüfungsparcours. Es sind jeweils zwei Vor- und Rückwärtsfahrten gemäss Plan Prüfungsparcour zu absolvieren. Die Bewertung erfolgt nach dem Formular der Praktischen Fahrprüfung.
Zielsetzung:
- Dauer 17 Min.
- Maximale Fehler 10 Fehlerpunkte
- Wiederholung 1 x möglich (wenn nicht mehr 15 Fehlerpunkte)
Sollte die Prüfung auch bei der zweiten Durchführung nicht erfolgreich abgeschlossen werden, wird mit der Kursleitung ein Termin für die Nachprüfung festgelegt, die Kosten dafür betragen CHF 85.00.
13 Prüfung Teleskopstapler
13.1 Abschlussprüfungen
Die Abschlussprüfungen finden am Nachmittag des Ausbildungstages statt und werden in einen theoretischen und einen praktischen Bereich aufgeteilt. Die Prüfungen sind nach den SGL-Richtlinien aufgebaut.
Theoretische Prüfung (elektronisch oder schriftlich/Single Choice)
Die Prüfungsfragen stellen sich aus den Theorie-Lektionen, sowie aus den abgegebenen und bearbeiteten Unterlagen zusammen.
Praktische Prüfung
Die Praxisprüfung basiert auf den Fahrübungen im praktischen Schulungsunterricht.
13.1.1 Erfolgsfaktoren Theorieprüfung Teleskopstapler
- Dauer 20 Min.
- Anzahl Fragen 20
- Maximale Fehler 2
- Wiederholung 1 x möglich (wenn nicht mehr als 50% Fehlerquote)
Die drei Prüfungsserien A und B, sowie deren Lösungsblätter sind in der Ordnerstruktur Teleskopstapler ersichtlich. Sollte die Prüfung auch bei der zweiten Durchführung nicht erfolgreich abgeschlossen werden, wird mit der Kursleitung ein Termin für die Nachprüfung festgelegt, die Kosten dafür betragen CHF 85.00.
13.1.2 Erfolgsfaktoren Praxisprüfung Teleskopstapler
Lernziel
Die Prüfung soll Aufschluss geben, ob der angehende Fahrer einen Stapler fehlerfrei bedienen und damit auch bei engen Platzverhältnissen mit Last und unter einem gewissen Zeitdruck sicher, beherrscht und flüssig vorwärts- und rückwärts fahren und richtig stapeln kann.
Fahrzeugkenntnis
Benennung der Fahrzeugteile, Steuerorgane und Instrumente.
Durchführung
Begehung und Erklärung des Prüfungsparcours. Es sind jeweils zwei Vor- und Rückwärtsfahrten gemäss Plan Prüfungsparcour zu absolvieren. Die Bewertung erfolgt nach dem Formular der Praktischen Fahrprüfung.
Zielsetzung:
- Dauer 17 Min.
- Maximale Fehler 10 Fehlerpunkte
- Wiederholung 1 x möglich (wenn nicht mehr 15 Fehlerpunkte)
Sollte die Prüfung auch bei der zweiten Durchführung nicht erfolgreich abgeschlossen werden, wird mit der Kursleitung ein Termin für die Nachprüfung festgelegt, die Kosten dafür betragen CHF 85.00.
14 Prüfung Schubmaststapler
14.1 Abschlussprüfungen
Die Abschlussprüfungen finden am Nachmittag des Ausbildungstages statt und werden in einen theoretischen und einen praktischen Bereich aufgeteilt. Die Prüfungen sind nach den SGL-Richtlinien aufgebaut.
Theoretische Prüfung (elektronisch oder schriftlich/Single Choice)
Die Prüfungsfragen stellen sich aus den Theorie-Lektionen, sowie aus den abgegebenen und bearbeiteten Unterlagen zusammen.
Praktische Prüfung
Die Praxisprüfung basiert auf den Fahrübungen im praktischen Schulungsunterricht.
14.1.1 Erfolgsfaktoren Theorieprüfung Schubmaststapler
- Dauer 20 Min.
- Anzahl Fragen 20
- Maximale Fehler 2
- Wiederholung 1 x möglich (wenn nicht mehr als 50% Fehlerquote)
Die drei Prüfungsserien A und B, sowie deren Lösungsblätter sind in der Ordnerstruktur Submaststapler ersichtlich. Sollte die Prüfung auch bei der zweiten Durchführung nicht erfolgreich abgeschlossen werden, wird mit der Kursleitung ein Termin für die Nachprüfung festgelegt, die Kosten dafür betragen CHF 85.00.
14.1.2 Erfolgsfaktoren Praxisprüfung Schubmaststapler
Lernziel
Die Prüfung soll Aufschluss geben, ob der angehende Fahrer einen Stapler fehlerfrei bedienen und damit auch bei engen Platzverhältnissen mit Last und unter einem gewissen Zeitdruck sicher, beherrscht und flüssig vorwärts- und rückwärts fahren und richtig stapeln kann.
Fahrzeugkenntnis
Benennung der Fahrzeugteile, Steuerelemente und Instrumente.
Durchführung
Begehung und Erklärung des Prüfungsparcours. Es sind jeweils zwei Vor- und Rückwärtsfahrten gemäss Plan Prüfungsparcour zu absolvieren. Die Bewertung erfolgt nach dem Formular der Praktischen Fahrprüfung.
Zielsetzung:
- Dauer 17 Min.
- Maximale Fehler 10 Fehlerpunkte
- Wiederholung 1 x möglich (wenn nicht mehr 15 Fehlerpunkte)
Sollte die Prüfung auch bei der zweiten Durchführung nicht erfolgreich abgeschlossen werden, wird mit der Kursleitung ein Termin für die Nachprüfung festgelegt, die Kosten dafür betragen CHF 85.00.
15 Prüfung Krankategorie C
15.1 Abschlussprüfungen
Die Abschlussprüfungen finden am Nachmittag des Ausbildungstages statt und werden in einen theoretischen und einen praktischen Bereich aufgeteilt. Die Prüfungen sind nach den SGL-Richtlinien aufgebaut.
Theoretische Prüfung (elektronisch oder schriftlich/Single Choice)
Die Prüfungsfragen stellen sich aus den Theorie-Lektionen, sowie aus den abgegebenen und bearbeiteten Unterlagen zusammen.
Praktische Prüfung
Die Praxisprüfung basiert auf den Fahrübungen im praktischen Schulungsunterricht.
15.1.1 Erfolgsfaktoren Theorieprüfung für Industriekrane
- Dauer 30 Min.
- Anzahl Fragen 30
- Maximale Fehler 3
- Wiederholung 1 x möglich (wenn nicht mehr als 50% Fehlerquote)
Die drei Prüfungsserien A und B sowie deren Lösungsblätter sind in der Ordnerstruktur Industriekrane der Kat. C ersichtlich. Sollte die Prüfung auch bei der zweiten Durchführung nicht erfolgreich abgeschlossen werden, wird mit der Kursleitung ein Termin für die Nachprüfung festgelegt, die Kosten dafür betragen CHF 40.00.
15.1.2 Erfolgsfaktoren Praxisprüfung Industriekrane
Lernziel
Die Prüfung soll Aufschluss geben, ob der angehende Kranbediener die Krananlage fehlerfrei bedienen und damit auch bei engen Platzverhältnissen mit Last und unter einem gewissen Zeitdruck sicher, beherrscht und flüssig und pendelfrei fahren kann. Grosses Augenmerk wird auch auf das Anbinden von diversen Gütern gelegt.
Anlagekentnisse
Benennung der Kranteile, Anschlagmittel und Anschlagmittelzubehöre.
Durchführung
Begehung und Erklärung der Prüfungsaufgabe. Die Prüfung ist in drei Bereiche aufgeteilt. Mündliche Abnahme von Anschlagmittel und Anschlagmittelzubehör + Lasten anbinden + Parcourfahrt mit Material und Pendel unter Zeit. Die Bewertung erfolgt nach dem Formular der Praktischen Fahrprüfung.
Zielsetzung:
- Dauer 25 Min.
- Maximale Fehler 10 Fehlerpunkte
- Wiederholung 1 x möglich (wenn nicht mehr 15 Fehlerpunkte)
Sollte die Prüfung auch bei der zweiten Durchführung nicht erfolgreich abgeschlossen werden, wird mit der Kursleitung ein Termin für die Nachprüfung festgelegt, die Kosten dafür betragen CHF 40.00.
16 Schlussbestimmungen
16.1 Schlussbestimmungen
Dieses Reglement tritt per 1. Januar 2016 in Kraft. Es ersetzt das Reglement vom 1. August 2012. Für die Übergangsphase vom alten zum neuen Produktangebot können Übergangsbestimmungen bestehen.
Mit dem Vollzug ist die AKS AG beauftragt.
AKS Academy & Services AG
STV. Verwaltungsrat Die Geschäftsleitung
Irene Lo Russo Dario Lo Russo