
Anschlagen von Lasten
Die SUVA hat das «Anschlagen von Lasten an Kranen» als eine Arbeit, für welche eine Ausbildung gemäss VUV-Artikel 8 gefordert wird, definiert. Das heisst, dass ab dem 01.01.2022 alle Personen, die an Kranen Lasten anschlagen, entsprechend dafür ausgebildet werden müssen. Eine Instruktion ist zukünftig nicht mehr ausreichend. Die SUVA wird das Einhalten der Ausbildungspflicht ab 01. April 2023 überprüfen.
Gerne unterstützen und beraten wir Sie diesbezüglich. Wir organisieren und führen auch Gruppen/Firmenkurse mit unserer Anschlagmittel-Demo Box bei Ihnen vor Ort durch. Unter folgendem Link finden Sie das passende Kursangebot:
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