Hubarbeitsbühnen sind in der Bauindustrie, bei Wartungsarbeiten und in vielen anderen Bereichen nicht mehr wegzudenken.
Doch wie sicher ist es, auf diesen Geräten zu arbeiten? Die Gefahr eines Absturzes ist gegeben, und die Frage, ob sich die Benutzer mit einem Auffanggurt sichern müssen, stellt sich immer wieder. Der Schutz der Arbeitnehmer hat oberste Priorität, aber welche Vorgaben existieren in der Schweiz?
Einleitend lässt sich sagen, dass Hubarbeitsbühnen für Arbeiten, die in der Höhe verrichtet werden müssen, den aktuellen Stand der Technik widerspiegeln. Sie sind so konstruiert, dass sie strengen Sicherheitsstandards entsprechen und mit verschiedenen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet sind, wie z. B. stabilen Plattformen, Notabschaltungen, Notabsenksystemen und Überlastsensoren. Diese Merkmale gewährleisten, dass die Benutzer in einer sicheren Umgebung arbeiten können!
Wann also entstehen Gefahren im Umgang mit Hubarbeitsbühnen?
Die Gefahr eines Absturzes auf einer Hubarbeitsbühne kann in vielen Fällen auf mangelhafte Arbeitsvorbereitung und unzureichende Gefahrenanalysen vor dem Arbeitseinsatz zurückgeführt werden. Eine sorgfältige Planung und Risikoabschätzung sind entscheidend, um potenzielle Gefahren zu identifizieren und zu minimieren.
Ein besonders kritischer Faktor ist der Untergrund, auf dem die Hubarbeitsbühne positioniert ist. Wenn der
Untergrund uneben ist oder nicht ausreichend stabil, kann dies zu gefährlichen Situationen führen. Insbesondere wenn
bei ausgefahrenem Korb über Absätze gefahren wird oder der Untergrund aufgrund einer zu hohen Belastung nachgibt,
besteht die Gefahr eines sogenannten Katapulteffekts.
Der Katapulteffekt auf Hubarbeitsbühnen bezieht sich auf das Phänomen, bei dem die Plattform aufgrund physikalischer
Einwirkungen plötzliche und abrupte Hub- oder Senkbewegungen ausführt. Im schlimmsten Fall kann dabei eine Person
aus der Bühne geschleudert werden.
Um den Katapulteffekt zu vermeiden, ist es wichtig, die Hubarbeitsbühne gemäss den Herstelleranweisungen zu
bedienen.
Ist die Verwendung eines Rückhaltesystems gegen die Katapultgefahr somit zwingend?
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Als Leitfaden können wir uns auf den Artikel 32 a, Abs. 1) der Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) beziehen.
Dieser Artikel besagt, dass ein Arbeitsmittel bestimmungsgemäss und nur für die Arbeiten verwendet werden darf, für die es geeignet ist, gemäss den Angaben des jeweiligen Herstellers. Das Verwenden eines Rückhaltesystems wird der jeweiligen Betriebsanleitung festgehalten und geregelt.
Alle statischen sowie mobilen Auslegerbühnen unterliegen einer viel höheren Katapultgefahr. Daher sprechen die meisten Hersteller ein einheitliches Pflichtwort zum Thema Rückhaltesystem aus. Bei Vertikalbühnen kann der Einsatz von Rückhaltesystemen sowohl vorgeschrieben als auch empfohlen werden.
Ein Auffanggurt ist ein zentraler Bestandteil der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz. In Kombination mit einem passenden Verbindungsmittel (wie z.B. einem Höhensicherungsgerät mit maximal 1.8mt Länge) sorgt er dafür, dass der Benutzer auch im Falle eines Fehlers oder einer plötzlichen Bewegung der Hubarbeitsbühne vor einem Sturz bewahrt wird.
Alle modernen Hubarbeitsbühnen sind an definierten und markierten Bereichen im Korb mit Befestigungspunkten ausgestattet, es dürfen nur diese Punkte verwendet werden.

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In den meisten Fällen wird das Tragen eines Auffanggurtes auf einer Hubarbeitsbühne in der Betriebsanleitung vorgeschrieben. Die Vorschriften sind gemäss der VUV und der EKAS für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verpflichtend.
Durch den Einsatz von Rückhaltesystemen wird das Risiko eines Absturzes erheblich reduziert, was sowohl die Sicherheit der Arbeitnehmer als auch die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet.