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Problemstellung! Das Bedienen von Kranen erfordert
spezialisierte Kenntnisse und Erfahrung, insbesondere wenn es um komplexere Anlagen
geht. Krane sind unverzichtbar für die Industrie und andere Branchen, bergen
jedoch erhebliche Risiken, wenn sie von ungeschultem Personal bedient werden.
Um diese Risiken zu minimieren und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu
gewährleisten, müssen Kranführer in der Schweiz bestimmte Kriterien
nachweisen. |
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Was sagt das Gesetz? Die Kranverordnung ordnet ein. Im Kapitel 1, Abs. 2
steht: 1 Als
Krane im Sinne dieser Verordnung gelten Hebegeräte, welche die folgenden Merkmale aufweisen: a. Die
Tragfähigkeit am Kranhaken beträgt mindestens 1000 kg oder das Lastmoment
mindestens 40 000 Nm. b. Das
Gerät verfügt über ein motorisch angetriebenes Hubwerk. c. Der
Kranhaken kann horizontal in mindestens einer Achse frei verfahren werden. |
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Welche Kriterien müssen Bediener von Krananlagen erfüllen?
Auch dazu liefert die Kranverordnung im Kapitel 2, Art.
5 eine klare Antwort. Bediener von Krananlagen müssen; a. auf
Grund ihrer körperlichen und geistigen Verfassung eine sichere Bedienung des
Kranes gewährleisten b. sich
am Arbeitsplatz verständigen können c. für
die Bedienung des benützten Kranes ausgebildet sind. Somit ja, ein Schulungsnachweis ist eine
Voraussetzung, um Krananlagen bedienen zu dürfen. Diese Kurse stellen sicher, dass Kranführer nicht
nur in der Technik des Kranbetriebs geschult sind, sondern auch in der Lage
sind, potenzielle Risiken und Gefahren zu erkennen und zu vermeiden. Die Kranführer erlernen theoretisches Wissen und
praktische Fähigkeiten. Sie wissen danach, wie sie Kranen sicher bedienen,
Lasten korrekt anschlagen und diese Anlagen in unterschiedlichen Umgebungen
einsetzen. Der Kurs beinhaltet auch sicherheitsrelevante Themen wie Notfallmassnahmen,
Arbeitsabläufe und das Erkennen von Gefahrenzonen. Die Schulung ist zu dokumentieren. Dieser Nachweis ist entscheidend, um die gesetzlichen
Vorschriften zu erfüllen und die Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten. Nebst der Ausbildung zum Kranführer,
beschreibt die SUVA auch die Notwendigkeit einer Instruktion am
Arbeitsplatz. |
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Welche Kranen fallen unter die Kategorie C? Die Definition übrige Kranen gemäss Kranverordnung
ist breit gefächert. Die Kranverordnung ordnet die folgenden Kran-Typen der Kategorie C wie folgt ein: Portalkrane / Brückenkrane (Hallenkrane) / Auslegerkrane / Drehkrane / Schienenkrane ohne Seilwinde / Teleskopstapler mit Anbaugerät Haken ohne Seilwinde / Lastwagenladekrane bis 400 000 Nm Lastmoment und 22 Meter Auslegerlänge |
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Fazit Eine Schulung für Kranen der Kategorie C ist in der
Schweiz vorgeschrieben. Die Schulung ist notwendig, um die Risiken
beim Bedienen von Kranen zu minimieren und sowohl die Sicherheit der
Arbeitnehmer als auch die gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten. Weitere Infoquellen zu diesem Thema: Ausbildung für das Anschlagen von Lasten an Kranen
(suva.ch) Ausbildung und Instruktion für Industriekrane –
Factsheet (suva.ch) Ausbildung und Instruktion für die Bedienung von
Lastwagenladekranen (suva.ch) |
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