AKS Academy & Services AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. An- & Abmeldung

Für die Teilnahme an einer Lernveranstaltung inklusive Prüfung haben sich die Absolventen oder deren Arbeitgeber über die AKS Website anzumelden. Mit der Anmeldung anerkennen die Kandidaten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Prüfungsreglement der AKS AG. Die Anmeldung ist verbindlich, ein Rücktritt kann unter den in Punkt 7 genannten Bedingungen und mit den jeweiligen finanziellen Verlusten erfolgen. Die AKS AG hat ein Angebot von fixen Kurs-/Prüfungsterminen, welche im Voraus geplant jedoch nicht umfänglich auf der Homepage publiziert werden. Ein Kurs-/Prüftermin gilt erst als definitiv, wenn die AKS Administration dies schriftlich bestätigt hat. Bei Nichterscheinen zur Prüfung ohne Nennung eines triftigen Grundes (vgl. Punkt 7) werden keine Prüfungsgebühren zurückerstattet. Bei einer nochmaligen Anmeldung zu der Prüfung ist wiederum die volle Prüfungsgebühr zu entrichten. Wenn der Kurs nicht in den Räumlichkeiten der AKS stattfindet, wird nach erfolgter Bestätigung bei Ihnen vor Ort eine Kursvorbesprechung (mit Ihrem Sicherheitsbeauftragen) vereinbart. Kann ein Kurs infolge höherer Gewalt (auch Unfall, Krankheit der Kursleitung) nicht stattfinden, können gegenüber der AKS AG keine Haftungsansprüche geltend gemacht werden. In diesen Fällen erfolgt eine sofortige Benachrichtigung. Privatpersonen die einen Ausbildungsplatz buchen wollen, müssen im Voraus 250 CHF der Kurskosten für die Platzreservierung vorauszahlen. Diese Akontozahlung wird nur in Folge Unfall zurückerstattet.

  1. Eignung

Grundsätzlich ist jedermann zum Ablegen von AKS Kursen und Prüfungen berechtigt, sofern die in den Ausschreibungen spezifizierten Anforderungen erfüllt sind. Die angemeldeten Teilnehmer müssen z.B. sich in der gesprochenen Kurssprache verständigen können. Auf Anfrage können diesbezüglich die Lehrmittel vor Kursbeginn zugestellt werden. Die Teilnehmer müssen gemäss ArG für die Ausbildung volljährig sein (18. vollendetes Lebensjahr), eine Ausnahme bilden Berufsbranchen bei denen der Umgang mit schweren Maschinen ab dem 16. Lebensjahr bewilligt wird. Zu berücksichtigen ist auch das gemäss UVG und VUV das Seh-/ und Hörvermögen der Teilnehmer nicht eingeschränkt sein darf. Erscheint ein Teilnehmer nicht in zurechnungsfähigem Zustand (unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder starken Medikamente), wird er diskussionslos vom Kursleiter fr

Eigestellt, ohne Rückerstattung der Kosten.

  1. Einladung

 Der Anmeldungseingang wird immer schriftlich bestätigt, wenn die Durchführung eines Kurses gesichert ist. 2 Wochen vor Kursbeginn werden für jeden Teilnehmer folgende Unterlagen zugestellt: Kurseinladung, Tagesprogramm, Anfahrtsplan und die Rechnung.

  1. Eintrittstest / Erfahrung

Der Kursleiter behält sich das Recht vor, bei Anmeldungen für die Intensivkurse einen Fahrtest durchzuführen. Für den Intensivkurs offensichtlich nicht geeignete Teilnehmer werden in Absprache mit der Geschäftsleitung in einem Grundkurs für Fahrer mit wenig oder ohne Erfahrung eingeplant. Sie nehmen zur Kenntnis, dass gemäss EKAS-Richtlinie 6518 die Ausbildungsdauer für Personen mit Erfahrung im Umgang mit Maschinen (z.B. Traktorfahrer, Baumaschinenführer, LKW-Fahrer) mindestens zwei Tage und für Personen ohne Erfahrung (z.B. Neueinsteiger, Lehrlinge) vier Tage betragen muss.

  1. Organisation der Kurse

Die zu erfüllenden Kriterien zum jeweiligen Kurs sind im Merkblatt für die benötigten Ressourcen festgehalten. Sollte die Ausbildung in Ihrem Betrieb stattfinden erhalten sie mit dem Angebot das Merkblatt im PDF-Format zugestellt. Unten sind einige generelle Aspekte festgehalten: ▪ Die Teilnehmerzahl pro Kurs beträgt 5 bis max. 6 Teilnehmer. ▪ Sollte die Ausbildung in Ihrem Betrieb stattfinden, stellen Sie die Infrastruktur für den praktischen Kursteil zur Verfügung, grob zusammengefasst gilt: ▪ Pro 2 Teilnehmer mindestens 1 Übungsgerät ▪ Übungsplatz von mindestens 400m2 (je nach Gerätetyp und Grösse/ Falls bei Ihnen im Betrieb) ▪ Stapelbare Lasten oder Übungsobjekte je nach Lehrgang (Betriebsspezifisch) ▪ Für den theoretischen Kursteil: ein Theorieraum (Sitzungsraum) für alle Teilnehmer und Kursleiter. ▪ Der Kursleiter behält sich das Recht vor, wenn die geforderte Infrastruktur am Kurstag nicht zur Verfügung gestellt werden kann, den Kurs abzubrechen, ohne Rückerstattung der Kosten.

  1. Preise

 Die Kurs-/Prüfungsgebühren und alle anderen Gebühren (Bearbeitungsgebühren und allfällige Anmeldegebühren usw.) sind in den AKS Kurskosten integriert und auf den Kursausschreibungen ersichtlich. Zusätzliche Kosten verursachen folgende Punkte, die mit dem Kursgeld nicht abgedeckt werden: ▪ Besprechungen und Beratungen vor Ort beim Kunden (Anfahrtsspesen abhängig von der Distanz) ▪ Kursleiter Anfahrtsspesen bei Lehrgängen vor Ort beim Kunden (Kosten abhängig von der Distanz) ▪ ASA / CZV Bescheinigungen à je 25.00 CHF pro Absolventen ▪ Zusätzliche Übungsstunden mit Geräten à je 85.00 CHF pro Stunde ▪ Nachprüfungen die nicht am selben Tag erfolgen à je 85.00 CHF pro Prüfung ▪ Lehrmittel in zusätzlichen Sprachen (Deutsch, Italienisch, Französisch) à je 40.00 CHF pro zusätzliches Lehrmittel. ▪ Rekurs Gebühren 100.00 CHF einmalig. ▪ Verpflegung über di Mittagspause (individuell) Die Kurskosten sind vor Kursbeginn zu begleichen. Sind die Kursgebühr nicht vor der Prüfung eingetroffen, wird die/der Kandidatin/Kandidat zur Prüfung trotzdem zugelassen, die Zertifikate, Ausbildungsbestätigung und anderweitige Kursbestätigungen werden jedoch bis zur vollendeten Bezahlung zurückbehalten.

  1. Abmeldung / Nichterscheinen

Absolventen oder deren Arbeitgeber können ihre Anmeldung bis 30 Tage vor der Prüfung schriftlich und kostenlos zurückziehen. Ein Rücktritt nach Ablauf dieser Frist ist nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes möglich. Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbestimmungen der AKS Academy & Services- V2.0 Als triftige Rücktrittsgründe gelten: ▪ bescheinigter unvorhergesehener Wehrdienst / Arbeitseinsatz ▪ Krankheit oder Unfall mit Arztzeugnis ▪ schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Todesfall in der Familie (nur mit ärztlicher oder amtlicher Bescheinigung) Kandidaten, die aus triftigen Gründen von der Prüfung zurücktreten, wird in der Regel der Prüfungstermin verschoben oder unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 60.00 CHF die eingezahlte Prüfungsgebühr zurückerstattet. Erfolgt die Abmeldung später als 30 Tage vor der Prüfung und können keine triftigen Gründe geltend gemacht werden, so wird folgende Regel angewendet: ▪ Abmeldung zwischen dem 30. bis 15. Tag vor Kursbeginn: 250 CHF der Kurskosten werden zurückerstattet oder sind zur Zahlung fällig. ▪ Abmeldung zwischen dem 14. bis 0 Tage vor Kursbeginn: ist die ganze Kursgebühr zur Zahlung fällig. Bei Nichterscheinen zur Lehrveranstaltung/Prüfung ohne Nennung eines triftigen Grundes (vgl. Punkt 7) werden keine Prüfungsgebühren zurückerstattet. Bei einer nochmaligen Anmeldung zu der Prüfung ist wiederum die volle Prüfungsgebühr zu entrichten. Tritt eine offensichtliche Erkrankung des Kandidaten während des Lehrganges/Prüfung ein (Meldung durch Kursleiter in seinem Rapport und nachträgliche Einreichung eines Arztzeugnisses), kann die Prüfung am nächsten ordentlichen Prüfungstermin wiederholt werden. Dabei können Bearbeitungsgebühren bis 60.00 CHF entstehen. Verlässt eine/ein Kandidatin/Kandidat die Prüfung ohne triftigen Grund, wird die Prüfungsnote aufgrund der bis zum Zeitpunkt des Verlassens der Prüfung erbrachten Leistung ermittelt.

  1. Prüfungen

Die AKS Academy & Services AG führt Prüfungen zum Erwerb schweizerischer Zertifikate im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz durch. Wichtigste Labels und Zertifizierungstellen dieser Zertifikate: ▪ Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) ▪ Eidgenössische koordinationsstelle für Arbeitssicherheit (EKAS) ▪ Vereinigung der Strassenverkehrsämter (ASA, CZV) ▪ Swiss education standard association (sesa) Aufgrund der ermittelten Resultate und der vorgegebenen Erfüllungskriterien, setzt die Prüfungskommission die Noten/Bewertungen fest. Die Prüfungsergebnisse werden schriftlich zugestellt. Beim erfolgreichen Bestehen der nötigen Module werden sofern die Bezahlung erfolgte alle erlangten Zertifikate mitgeliefert.

  1. Zertifikate (Ausbildungsbestätigung und Ausbildungsnachweise)

Die AKS Zertifikate dürfen als “Longlife”-Ausbildungsbestätigung betrachtet werden. Einmal ausgestellte Zertifikate und Ausbildungsbestätigung bleiben nach aktuellem Verordnungsstand unbegrenzt gültig. Dies kann sich durch eine Verordnungsrevision der EKAS jedoch in Zukunft ändern. Mit dem Erreichen des Zertifikates hat die/der Kandidatin/Kandidat den Nachweis erbracht, dass sie/er über die in den jeweiligen Ausschreibungen und Lernziel aufgezeigten Kenntnisse verfügt. Ein AKS Zertifikat wird durch das erfolgreiche Bestehen der definierten Prüfungen erworben. Damit die Ausbildungsbestätigungen und Ausbildungsnachweise abgegeben werden können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden: ▪ Die Kurskosten wurden beglichen ▪ Der Teilnehmer war zu 100% anwesend ▪ Die Prüfungen wurden absolviert und bestanden.

  1. Rekurs Verfahren

Die Beurteilungen von Rekursen werden einer Rekurs Kommission übertragen. Die Rekurs Kommission übernimmt die folgenden Aufgaben: ▪ Beurteilungen der Rekurse von Prüfungsabsolventen gegen Prüfungsentscheide der Prüfungskommission. Die Rekurs Kommission wird aus einem Vertreter der Geschäftsleitung, Kursleiter und ein weiteres Mitglied, die nicht einer Prüfungskommission angehören dürfen, gebildet. Die Rekurs Kommission entscheidet abschliessend über einen Rekurs. Ein Weiterzug an ordentliche Gerichte ist ausgeschlossen. Die Kandidaten können gegen den Entscheid der Prüfungskommission innerhalb von 10 Tagen nach dem Einsichtnahme Termin und gegen Hinterlegung einer Bearbeitungsgebühr von 100.00 CHF einen begründeten Rekurs einlegen. Allgemein gehaltene Rekurse sind nicht zulässig und werden ohne Angabe von Gründen zurückgewiesen. Wird der Rekurs gutgeheissen, wird die Bearbeitungsgebühr zurückerstattet.

  1. Versicherung

Versicherung ist Sache der Kursteilnehmer beziehungsweise der Betriebe.

  1. Datenschutz

Die persönlichen Angaben und Aufnahmen (Fotos) der Kursteilnehmer werden nur für interne Zwecke elektronisch gespeichert. Für weitere Informationen gilt die Datenschutzerklärung der AKS Academy & Services AG.

  1. Copyright

Informationen und Unterlagen aus den Kursen und Lehrgängen dürfen unter Quellenangabe nur Firmenintern weiterverwendet werden.

  1. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Zur Beurteilung allfälliger Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte am Sitz des Anbieters (AKS Academy & Services), Frauenfeld, Aadorf zuständig.

  1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Bestellungen, die von Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie von Privatpersonen über den Onlineshop, E-Mail, Telefon persönliche Anfragen über  die Webpage der Firma  AKS Academy & Services AG getätigt werden. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie durch die AKS AG schriftlich bestätigt werden.

  1. Vertragsabschluss:

Alle unsere Angebote sind freibleibend (Ohne Verbindlichkeit, ohne Verpflichtung). Ein Vertrag kommt erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung zustande. Eine Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausgeführt wird. Die AKS AG hat das recht noch offenstehende Lieferungen erst nach Eingang der Zahlung zu versenden. Bei Bestellungen die gegen Vorauskasse abgeschlossen werden, wird die Ware erst nach Zahlungseingang versendet. Falls bei einer Wartefrist von 10 Tage noch kein Zahlungseingang erfasst wurde, gilt der Auftrag als gelöscht.

  1. Preise:

Die Preise verstehen sich in CHF, exkl. Versand, Verpackung und Mehrwertsteuer.

  1. Zahlungsbedingungen:

Die Zahlung erfolgt wahlweise per Rechnung, Vorauskasse, Kreditkarte, PayPal, Post E-Finance.

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum auf unser Konto zu Überweisen. Bei Falsch oder Doppelzahlung, behalten wir eine Bearbeitungsgebühr von 30.00 CHF für den entstandenen Aufwand. Für jedes Mahnschreiben entstehen weitere Kosten bis zu 20.00 CHF.

  1. Versand und Verpackung:

Versand und Verpackung erfolgt nach unserer Wahl in zweckmässiger Art und Weise. Die Lieferung erfolgt nur innerhalb der Schweiz und an der vorgegebenen Adresse.

Unvorhergesehene Ereignisse, die die Lieferung der Ware unmöglich machen oder erschweren (auch durch vorsätzliche oder grobfahrlässig herbeigeführte Schäden), wie   z.B. Betriebsstörungen, Arbeitskampf, allgemeiner Rohstoffmangel, haben auf unsere Wirtschaftskette einen Einfluss und verlängern automatisch unsere Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil wir von unseren Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefern wurden, können wir vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden wir die Kundschaft unverzüglich informieren und vergleichbare Produkte empfehlen/anbieten.

  1. Lieferverzug und Bedingungen

Die von uns angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich. Geben wir ausnahmsweise eine verbindliche Lieferzeit an, setzt deren Beginn die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemässe Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Unvorhergesehene Ereignisse, die die Lieferung der Ware unmöglich machen oder wesentlich erschweren und die wir nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt haben, wie z. B. Betriebsstörungen, Arbeitskampf, allgemeiner Rohstoffmangel, verlängern unsere Lieferfrist in angemessenem Umfang. Eine Abtretung der Forderungen gegen uns ist ausgeschlossen.

  1. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur Bezahlung aller unserer aus der Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche vor.

Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen die Vorbehaltsware heraus zu verlangen. Der Kunde hat sich gegen die üblichen Gefahren, wie z. B. Feuer, Diebstahl und Wasser, im üblichen Umfang zu versichern. Kann der Besteller keine Versicherung der Ware nachweisen, so sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Ware auf Kosten des Bestellers entsprechend zu versichern. Der Besteller tritt uns schon jetzt seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der oben genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, in Höhe des Rechnungsbetrags der Ware ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Besteller untersagt. Bei Pfändungen oder sonstigen unserer Rechte beeinträchtigenden Massnahmen Dritter oder bei seiner Zahlungseinstellung, Beantragung bzw. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen, hat uns der Besteller unverzüglich zu informieren und alle Auskünfte zu geben, die zur Wahrnehmung unserer Rechte erforderlich sind. Der Kunde gestattet uns schon hiermit unwiderruflich zu diesem Zweck das Betreten seiner Räume oder Grundstücke sowie gegebenenfalls die Demontage und Abholung der Vorbehaltsware. Der Kunde ist ausserdem verpflichtet, bei Pfändungen oder sonstigen unserer Rechte beeinträchtigenden Massnahmen Dritter, diese ausdrücklich auf unsere Eigentumsrechte hinzuweisen. Der Besteller ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräussern. Er tritt uns schon jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Die Be- und Verarbeitung unserer Ware durch den Kunden ist aus Sicherheitsgründen untersagt!

  1. Mängelhaftung / Rückgaberecht

Unsere Produkte werden durch einwandfreien Rohstoff und fachmännische Verarbeitung gefertigt und ausgeliefert.

Zugesicherte Eigenschaften sind nur diejenigen, die in der Auftragsbestätigung oder in den Spezifikationen ausdrücklich als solche bezeichnet worden sind.

Von der Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar durch schlechtes Material oder mangelhafte Ausführung verursacht worden sind, so z.B. nicht sachgemässe Anwendung, natürliche Abnützung, mangelhafte Wartung, Umwelteinflüsse, etc.

Die Gewährleistung erstreckt sich keinesfalls auf Reparatur und Montagearbeiten, die nicht durch uns ausgeführt wurden. Der Käufer hat die empfangene Ware sofort auf sichtbare Mängel zu untersuchen, schriftlich auflisten und uns versteckte Mängel spätestens innert 5 Arbeitstagen nach Erhalt schriftlich zu melden. Bei nicht form- und/oder fristgerechter Meldung gilt die Ware als in einwandfreiem Zustand geliefert. Mögliche Ansprüche des Käufers sind nach unbenutztem Ablauf der vorgenannten Fristen verwirkt.

Bei berechtigten Mängeln kann der Verkäufer nach ihrer Wahl entweder den Mangel beseitigen (Reparieren) oder eine mängelfreie Sache liefern. Der Käufer hat den

Schaden ebenso wie den Mangel und den adäquat kausalen Zusammenhang zwischen den beiden Elementen in jedem Falle vollumfänglich nachzuweisen. Wird dem Verkäufer keine Gelegenheit geboten, sich von den Mängeln zu überzeugen, insbesondere indem der Käufer dem Verkäufer auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht zur Verfügung stellt, besteht für den Verkäufer keine Haftungspflicht. Dies gilt

insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, insbesondere die Haftung für Folgeschäden (Vermögensschäden) und für Ansprüche Dritter. Ordnungsgemäss gelieferte Ware wird vom Verkäufer ohne Anerkennung einer Rechtspflicht nur in

Ausnahmefällen und im Rahmen der Möglichkeiten zurückgenommen, wenn diese sich in einwandfreiem Zustand befindet und nicht aus einer Auftragsfertigung stammt. Die

Rücksendung hat zu Lasten des Absenders zu erfolgen. Wir behalten uns vor, bei der Rücknahme ordnungsgemäss gelieferte Ware eine Umtriebs Entschädigung von bis zu 25% des Warenwertes, zu belasten. (Minimum 95.00 CHF) Auf Kundenwunsch gelieferte oder beschaffte Artikel, wie auch Sonderanfertigungen sind von der Rückgabe ausgeschlossen.

  1. Transsportschaden:

Werden Waren mit offensichtlichen Transportschaden angeliefert, so muss ein schriftliche Stellungsahme inkl. Foto dem Lieferanten gesendet werden.

  1. Haftung und Verjährung

Die Firma AKS AG haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Die Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Bestellers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

11.Technische Daten 

Angaben über Masse, Gewichte, Tragfähigkeit und ähnliche Sacheigenschaften sind nur annähernd massgeblich. Wenn (aus bestimmten Gründen) diese Werte für den Kunden von ausschlaggebender Bedeutung sind, hat er von der AKS AG eine schriftliche Zusicherung anzufordern.

  1. Gerichtsstand: 

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Aadorf.  Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Differenzen ist Aadorf Dies gilt auch für Ansprüche aus Wechseln oder Schecks, die zur Erfüllung von Vertragspflichten gegeben wurden. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller an einem anderen zuständigen Gericht zu verklagen.  Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (SR 0.221.211.1) wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Anwendbar ist materielles schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts.